Oftmals sind Grundstücke die zum Bauland erklärt werden völlig verwildert und benötigen einen Rückschnitt, Rodung der Pflanzen / Gehölze um Lichtung in die Baufläche zu bringen. Die benötigten Werkzeuge bzw. der verantwortungsbewusste Umgang mit Kettensägen, Freischneider oder Ähnlichem Werkzeug braucht geschultes Personal. Wir bieten Ihnen unabhängig von den örtlichen Begebenheiten einen Rückschnitt auf Stock oder mit Ausgraben der Wurzeln an.

Die Arbeiten für solch ein Vorhaben können von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden, wegen Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz, dass einen Rückschnitt auf Stock bzw. einen größeren Rückschnitt, außerhalb dieser Zeit verbietet.